Ministerin Ursula Heinen-Esser: Die Stadt Essen setzt ein ambitioniertes Maßnahmenbündel zur Einhaltung der Grenzwerte um / Der Vergleich ist eine gute Basis für weitere anstehende Verhandlungen
05.12.2019
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Essen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Essen geeinigt. „Die Einigung ist ein Erfolg für unser Land mit Ausstrahlungswirkung. Es ist uns in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Essen gelungen, sehr anspruchsvolle Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Damit sind Fahrverbote in Essen vom Tisch. Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Überhaupt sei es erfreulich, dass mit dem Vergleich nicht mehr die einseitige Frage ‚Fahrverbote Ja oder Nein‘ im Fokus stehe, sondern das Erfordernis eines ambi-tionierten Maßnahmenbündels zur Verbesserung der Luftqualität.
„Die Verhandlungen verliefen intensiv, aber in sehr guter und konstrukti-ver Atmosphäre. Dafür darf ich mich noch einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Das ist eine gute Basis für weitere anstehende Verhandlungen“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Das Gericht habe mit seiner Rechtsprechung und seiner vermittelnden Rolle die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um gemeinsam das Ziel der Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Das nächste Vergleichsgespräch vor dem OVG findet am 14. Januar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Dortmund und Bonn statt.
Einig waren sich die Beteiligten, dass die Automobilindustrie ihrer Verantwortung gerecht werden muss und sobald wie möglich die Emissionen der Fahrzeuge reduziert werden müssten, insbesondere auch durch Hardware-Nachrüstungen. Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Essen hervor: „Das Beispiel Essen zeigt, wie man mit zukunftsweisenden Ideen und Techniken etwa der umweltsensitiven Verkehrslenkung und -steuerung die Luftqualität verbessern und zugleich Mobilität sichern kann. Damit ist die Stadt Essen Vorbild für andere Kommunen.“
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir sind froh, dass der juristische Streit beigelegt ist und Klarheit herrscht. Auf Basis der heute erzielten Ergebnisse wird der Luftreinhalteplan Essen jetzt fortgeschrieben. Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Essen haben die vergangenen Monate genutzt, um zu den bereits beschlossenen rund 40 Maßnahmen eine ganze Reihe zusätzlicher Projekte zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg zu bringen. Deshalb wird der Luftreinhalteplan zeitnah – spätestens zum 1. April – in Kraft treten. Die Stadt Essen kann so wegweisend für eine nachhaltige Mobilität der Zukunft sein.“
„Der geschlossene Vergleich ist eine gute Nachricht für die Stadt Essen“, so Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen. „Er bestätigt zum einen die Unverhältnismäßigkeit von Fahrverboten in 18 Essener Stadtteilen. Zum anderen ermöglicht er die schnelle Umsetzung unseres geplanten Maßnahmenpakets, das dafür sorgen wird, die Luftqualität in Essen weiterhin nachhaltig zu verbessern, ohne Belastungen auf Ausweichstrecken zu verlagern. Das ist besonders wichtig im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger.“
Dass die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken, zeigen die vorliegenden NO2-Messwerte des Landesumweltamtes So sind an allen Landesmessstellen in der Stadt Essen die Messwerte rückläufig. Und es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte im kommenden Jahr im Stadtgebiet eingehalten werden.
Eckpunkte des Vergleichs
Der im Vergleichsgespräch am 27. November 2019 vor dem OVG Münster und in den Tagen danach ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:
Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Essen ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fort-schreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft die umweltsensitive Steuerung der Lichtsignalanlagen (LSA-Steuerung) an der Alfredstraße. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung einer Umweltspur in der Innenstadt, ein verbessertes Parkraummanagement, die Optimierung des Park & Ride-Systems und des ÖPNV-Angebots sowie der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.
Falls wider Erwarten nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an einzelnen Messstellen weiterhin überschritten wird, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkrete und mit Fristen festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese im Sinne einer Auffanglösung vorsorglich benannten Maßnahmen sind ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen. Das sind eine erweiterte LSA-Steuerung an der Alfredstraße, eine LSA-Steuerung an der Gladbecker Straße und in Essen-Werden temporäre Parkverbote in der Brückstraße sowie ein Ortsbuskonzept.
Sollten die Grenzwerte für NO2 an einzelnen Messstellen auch bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, soll eine noch zu benennende „Schiedsstelle“ eine Empfehlung für eine Lösung aussprechen, an die beide Beteiligte gebunden sind.
Sonderrolle A40: Für die Bundesautobahn 40 sollen bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Der Vergleichstext sieht vor, dass sich das Land bis dahin beim Bund um Lösungen bemüht. Konkreter Vorschlag ist die Aufnahme einer Deckelung der A40 in dem Bereich, in dem die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Ergebnis vorliegen, sind weitere Gespräche vorgesehen.
Auch zur Bundesautobahn 52 wird das Land Gespräche mit dem Bund aufnehmen und sich für einen beschleunigten Ausbau der BAB 52 einsetzen. Insbesondere ein Lückenschluss auf der A52 zwischen dem AD Essen Ost und dem AK Essen Nord würde zu einer Verkehrsentlastung und einer Verbesserung der Luftqualität in der Essener Innenstadt sowie auch der BAB 40 führen und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung eröffnen. So könnte zum Beispiel Verkehrsraum entlang der Achse B224 frei werden und für eine Optimierung der Radwege oder des ÖPNV-Angebotes genutzt werden.
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