Die Kooperationsvereinbarung von CDU und Grünen im Essener Stadtrat

Kooperationsvereinbarung-CDU-Gruene

Zum Thema Bauen wurde folgendes formuliert:
Gutes Wohnen, sei es zur Miete oder in den eigenen vier Wänden, wie auch ausreichend Platz für moderne Arbeitsplätze sind Ziele unserer Stadtplanung. Die soziale Durchmischung in den Stadtteilen ist uns sehr wichtig. Dabei möchten wir in unserer Stadt sowohl die Möglichkeit der Bildung von Einzeleigentum weiterhin ermöglichen als auch die Anzahl von öffentlich geförderten Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau forcieren.
Unsere städtischen Immobilien wollen wir besser bewirtschaften.
Quartiere, in denen die Menschen gerne leben sind uns wichtig. Erhaltenswerte Quartiere wollen wir in ihrem Charakter besonders schützen.
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, sollen verstärkt Rechnung getragen werden. Dies soll durch Vorgaben in Bebauungsplänen und Beratung der Eigentümer von Bestandsimmobilien umgesetzt werden. Durch Beratung wollen die Vorteile der energetischen Sanierung in Bestandsgebäuden sowie gleichzeitiger neuer sozialer Bindung herausstellen.
Wir bekennen uns zur doppelten Innenentwicklung. Eine aktive städtische Boden- und Flächenpolitik ist für uns ein wichtiger Baustein für eine soziale und bedarfsorientierte Stadtentwicklung.
Die Partizipation unserer Bürgerinnen und Bürger an Planungs- und Satzungsprozessen soll durch neue Formate der bürgerlichen Mitwirkung ausgeweitet werden.
Wir erkennen die Notwendigkeit weiterer Flächenbedarfe für Gewerbe und Wohnen an. Hierbei gilt, dass Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung hat.

Bauunterhaltung
Die bauliche Unterhaltung der städtischen Liegenschaften soll nachhaltiger werden und die Bauunterhaltungsplanung verbessert werden. Dies gilt ebenso für den Einsatz der Haushaltsmittel als auch für die dazu durchzuführenden Baumaßnahmen.

Denkmal-/Quartiersschutz
Schützenswerte Ortskerne und Quartiere sollen, wenn nötig, durch Satzungen und, wo möglich, auch durch Unterschutzstellung von Denkmalen besser im Erhalt gesichert werden. Auf eine intensive Bürgerbeteiligung ist dabei zu achten.

Wohnraumbedarf
Die Stadtplanung und Stadtentwicklung sollen ausgerichtet werden an:
o der Entwicklung der Anzahl und Größe der Haushalte sowie am demographischen Wandel
o einer Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten,
o dem Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen.
Der Wohnraumbedarf ist spätestens alle 3 Jahre abzugleichen.
Neue Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen sollen bedarfsorientiert unterstützt werden.
Wir bekennen uns zu dem Ziel, mehr öffentlich geförderten Wohnraum (Neubau und Modernisierung) in unserer Stadt – dem Bedarf folgend – zu schaffen. Hierzu streben wir eine über das Stadtgebiet gleich große Quote für öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau im Verhältnis der Quote zur Bildung von Einzeleigentum an. Ziel sind sozial stabile Stadtquartiere für unterschiedliche Einkommensgruppen.
Ein modellhaftes Entwicklungskonzept soll erstellt werden. Um Wege aufzuzeigen, wie die Wohnungsnachfrage einerseits nach familienfreundlichen Wohnungen und andererseits nach barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen befriedigt werden kann. Durch neue Wohnangebote gibt es Bewegung im Bestand, was ein Freiziehen von Bestandsimmobilien (insbesondere Eigenheimen) ermöglicht. Ziel muss dabei sein, Quartiere in ihrer Struktur zu erhalten.

Ökologische Anforderungen
Wir setzen uns für eine verstärkte energetische Sanierung von Gebäuden, den Einsatz von Photovoltaik, Solar- und Geothermie sowie Dach- und Fassadenbegrünung etc. (unter Einbeziehung des Allbaus) ein. Dazu wollen wir für Private Anreize schaffen und Beratung ausweiten.
Um Mietpreiserhöhungen infolge von energetischer Sanierung und Modernisierung im Bestand mit neuer sozialer Bindung zu verhindern, ist bei den Kosten der Unterkunft die Warmmiete zu berücksichtigen (z.B. Allbau-Modell).
Soweit sinnvoll, werden Energiekonzepte künftig Bestandteil der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Wettbewerben.
Bei Bauleitplänen sollten Vorgaben enthalten sein, die die Nachrüstung von PV erlauben (Beschattung, Dachneigung etc. berücksichtigen).
Für Gärten, insbesondere Vorgärten im Bestand, wollen wir eine verstärkte Beratung hin zu mehr Biodiversität anbieten.

Ökologisch und nachhaltig vorbildliches Bauen
Bisher ungenutztes Potential an Dach- und Fassadenflächen für die Nutzung von Energieerzeugung mit Sonnenlicht soll verstärkt ausgeschöpft werden. Nachhaltige und wiederverwendbare Baustoffe,
ebenso wie recycelte und recycelfähige Baustoffe und nachhaltige, ressourcenschonende Bauweisen sollen vorrangig zum Einsatz kommen. Beratungsangebote zur energetischen Gebäudesanierung und zu ökologischem, nachhaltigem, ressourcenschonendem, klimafolgenresilientem Bauen sollen ausgebaut werden.

Planen und Stadtentwicklung
Grundsätze der Flächenentwicklung
Durch eine doppelte Innenentwicklung soll eine bauliche Verdichtung und zugleich auch die Erhaltung, Weiterentwicklung und Qualifizierung des urbanen Grüns sichergestellt werden.
Wir wollen eine maßvoll angepasste Nachverdichtung, bei der auf den Erhalt des Stadtbildes von Quartieren geachtet wird. Das Baulückenkataster soll aktualisiert werden.
Ziel ist es, flächensparendes Bauen unter anderem dadurch zu erreichen, dass die Potentiale einer Aufstockung von Gebäuden oder der Überbauung von Verkehrsflächen genutzt werden.
Grundsätzlich soll keine Baulandausweisung für Wohnen oder Gewerbe in Landschaftsschutzgebieten, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Wald sowie in regionalen Grünzügen erfolgen. Einzelfallentscheidungen bleiben möglich, vor allem wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen.
Wir wollen endgültig aufgegebene Nutzflächen recyceln und Brachflächen revitalisieren. Neuversiegelungen sollen möglichst durch Entsiegelungen an anderer Stelle innerhalb des Ortsgebietes ausgeglichen werden.

Qualitative Anforderungen ans Bauen
Im Hinblick auf einen energiesparenden Baustandard sollen städtische Neubauten mindestens dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erfüllen. Ziel ist es, städtische Bauten möglichst als Passivhäuser oder Plusenergiehäuser zu bauen.
Neue städtische Gebäude sollen mindestens eine Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) nach dem Gold-Standard oder eine Zertifizierung mit mindestens dem BNB-Silber-Zertifikat nach dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesinnenministeriums erreichen.
Innovative Formen des Bauens (z.B. Modulare Bauten, Tiny Houses, Mehrgenerationenhäuser und Clusterwohnungen) sollen ermöglicht werden.
Neue Stadtquartiere wie „Essen 51“, „Freiheit Emscher“, „Marina Essen“ und die Fläche an der Stauderstraße/ Emscherstraße sollen ökologisch und sozial vorbildlich entwickelt werden.

Aktive Boden- und Liegenschaftspolitik
Strategisch wichtige Grundstücke sollen in städtischer Hand verbleiben.
Ziel muss der Ankauf und die Neuentwicklung von Flächen und Gebäuden zum Beispiel mittels eines Fonds für den Ankauf von Flächen sein. Generell sind städtische Vorkaufsrechte konsequent auszuüben.
Es sollen mehr Mittel zum Aufkauf von Problemimmobilien bereitgestellt oder über Fördermittel eingeworben werden. Dabei sind städtische Vorkaufsrechte konsequent auszuüben.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft der „Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH“ soll gestärkt werden.
Es sollen mehr Mittel zum Abriss leerstehender, nicht mehr genutzter Gebäude im städtischen Eigentum bereitgestellt werden.
Strategische Flächen sollen möglichst in Erbbaurecht vergeben werden. Dabei soll eine Vergabe im Rahmen des Erbbaurechts vorrangig an genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.

Aktive Bürgerbeteiligungsverfahren
In besonderen Fällen sollte eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen hinaus ermöglicht werden (z.B. durch Workshops, Planungszellen).

Zur besseren Berücksichtigung der Interessen der jüngeren Generation sollen in der Stadt- und Gebäudeplanung besondere Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche entwickelt werden. Bei der Planung ist generell verstärkt an zukünftige Generationen zu denken.
Das Instrument der Bürgerbefragung bzw. Bürgerbeteiligung wie z.B. zur Frage „Wie wollen wir wohnen?“ soll auch genutzt werden, um mehr über die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung bzw. über das Versorgungsangebot im Wohnumfeld zu erfahren.

Quartiersentwicklung
Alle Schulen sollen sicher zu Fuß und mit dem Fahrrad erreicht werden können.
Die integrierten INSEK-Stadtteilentwicklungskonzepte („Starke Quartiere – starke Menschen“) sollen zur Schaffung neuer Grün-, Sport- und Freizeitflächen sowie von attraktiven Begegnungsräumen für alle Menschen genutzt werden.
Für die Stadtplanung und Stadtentwicklung soll der Grundsatz der Schaffung von Quartieren der kurzen Wege gelten. Dabei geht es auch um eine Neuverteilung des städtischen Raumes und die Orientierung der städtebaulichen Planungen an nachhaltigen Zukunftsentwürfen.
Die Versorgungsinfrastruktur in den Quartieren soll so geschaffen werden, dass Ziele des täglichen Bedarfs möglichst in 15 Minuten (zu Fuß oder mit dem Rad) erreicht werden können.

Handlungskonzept Innenstadt
Es soll ein Handlungskonzept Innenstadt (Altstadt und Oststadt) in Weiterentwicklung des vorliegenden Innenstadtkonzeptes (unter Einbeziehung interdisziplinärer wissenschaftlicher Expertise) mit den folgenden Zielen erstellt werden:
o Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität (Aufenthaltsorte, Digitale Angebote, Sicherheit, Sauberkeit, öffentliche Toiletten)
o mehr Wohnen und Arbeiten (lokale Ökonomie) in der Innenstadt ermöglichen.
Leerstände in der Innenstadt begreifen wir als Chance für Existenzgründungen, ebenso wie für die Kreativ- und Kulturwirtschaft.
Wir wollen in einem offenen Planungsprozess mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung der Interessen der Messe eine attraktive Bebauung am Messeparkplatz P2 in Rüttenscheid realisieren. Hierzu wird ein B-Planverfahren nach § 8 BauGB angestrebt.
Baugenehmigungsverfahren sollen vereinfacht, digitalisiert und insgesamt beschleunigt werden.
In konsequenter Weiterführung des Masterplanprozesses am Flughafen Essen/Mülheim werden wir gemeinsam mit der Stadt Mülheim/ Ruhr über die weitere Nutzung des Flughafengeländes ergebnisoffen beraten.