NRW-Fahrradgesetz (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz) kommt

Aus dem radkomm-Newsletter:
Direkt zum Einstieg ins Jahr 2021 möchten wir Euch über den Stand der Dinge in Sachen Fahrradgesetz NRW informieren. Und schon einmal ein Save-the-Date schicken: am Samstag, 20. März 2021, veranstalten wir eine RADKOMM spezial zum Fahrradgesetz.
Nachdem der Landtag am 18. Dezember 2019 unserer gemeinsamen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad zugestimmt und das Verkehrsministerium mit der Formulierung eines Fahrradgesetzes beauftragt hatte, wurden wir direkt durch das Verkehrsministerium eingeladen, den weiteren Prozess ein Stück weit mitzugestalten. Verkehrsminister Hendrik Wüst war eigens unserer Einladung zum RADKOMM spezial am 04. Februar 2020 gefolgt, und wir konnten mit ihm über seine ersten Gedanken zum Gesetz sprechen. Die Aufzeichnung der Veranstaltung könnt Ihr auf RADKOMM.TV anschauen.
Seither fanden viele größere und kleinere Treffen mit der zuständigen Abteilung „Grundsatzangelegenheiten der Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung“ im Verkehrsministerium statt, um verschiedene inhaltliche Punkte zu besprechen. Das Verkehrsministerium lud zu insgesamt vier sogenannten Stakeholdertreffen ein, die im Januar, Juni und Juli 2020 durchgeführt wurden. Das Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad wurde dabei durch uns, das RADKOMM-Team, durch den ADFC NRW, den VCD NRW, den BUND NRW, den NABU NRW und den Verbund Service und Fahrrad (VSF) vertreten. Viele weitere Verbände und Interessenvertretungen waren zu diesen Stakeholdertreffen geladen, darunter der ADAC, die Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn, der Städtetag NRW, der Fuß e.V. oder die IHK NRW. Gemeinsam haben wir in Workshops die Forderungen von Aufbruch Fahrrad erörtert und überlegt, wie diese in das Gesetz eingebracht werden können.
Durch das Verkehrsministerium wurde im zweiten Halbjahr ein Eckpunktepapier formuliert, das ein erstes Gerüst für das künftige Fahrradgesetz darstellte. Hier gehts zur Präsentation des Ministeriums mit Eckpunkten zum Fahrradgesetz, Stand Juni/Juli 2020.

Das vollständige Eckpunktepapier wurde uns im Sinne einer offenen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt – mit der Bitte, es nur in einem kleinen Kreis zu besprechen und als ‚work in progress‘ zu verstehen. Gemeinsam mit ADFC, VCD, BUND, NABU und VSF haben wir dieses Papier ausführlich besprochen, wir haben uns mit weiteren Expert*innen beraten und unsere Impulse und Vorschläge ans Verkehrsministerium gegeben. Es waren arbeitssame Monate, in denen wir viel Zeit mit den Eckpunkten für das Fahrradgesetz verbracht haben.

Im Dezember 2020 hat das Verkehrsministerium uns darüber informiert, dass der Referent*innen-Entwurf aktuell in der regierungsinternen Beratung ist und Ende Februar 2021 im Rahmen der Verbände-Beteiligung veröffentlicht werden soll. Ist dies geschehen, gibt es für etwa 5 Wochen die Möglichkeit, diesen Referent*innen-Entwurf zu kommentieren. Das Gesetz soll übrigens „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ heißen. Es wird auch Regelungen zum Fußverkehr enthalten.
Sobald der Entwurf da ist, sind wir alle erneut gefragt: Glauben wir, dass dieses Gesetz dazu führen wird, dass die Forderungen von Aufbruch Fahrrad erreicht werden? Auf der RADKOMM spezial am 20.03.2021 wollen wir diese Frage erörtern. Weitere Infos folgen.
Noch einmal zum Anschauen:
Auf der RADKOMM am 20.06.20 war Dr. Dirk Günnewig, der zuständige Abteilungsleiter, zu Gast, und wir konnten ausführlich mit ihm über den seinerzeitigen Stand der Arbeit am Fahrradgesetz sprechen. Dieses Gespräch und auch das Grußwort von Verkehrsminister Hendrik Wüst könnt Ihr auf RADKOMM.TV noch einmal anschauen: zum Video. Wir hatten im Vorfeld der RADKOMM dazu eingeladen, uns Fragen zum Fahrradgesetz zu schicken, die wir mit Dirk Günnewig auf der RADKOMM erörtert haben.
Die gesamte RADKOMM 6 könnt Ihr auf RADKOMM.TV online abrufen.