Wie erreichen wir in Essen Klimaneutralität bis 2030?

Der Rat der Stadt Essen erarbeitet zurzeit Wege, wie wir bis 2030 nur noch so viel CO2 emittieren, wie wir kompensieren können, im Moment sieht das Ganze so aus:

Energetische Ausgangslage, Stand 2018
Energetische Ausgangslage, Stand 2018 (durch Anklicken vergrößerbar)

 

Ein Ratsbeschluss vom Juni 2020 sieht eine erreichte Klimaneutralität bis 2050 vor, damit sind die bindenden Vorgaben des Pariser Klimagipfels allerdings nicht zu halten. Auch gegen das kürzlich gefasste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die Folgen der Klimaerwärmung dürften nicht auf kommende Generationen abgewälzt werden,  würde damit verstoßen. Im Essener Klima-Entscheid  wird die strikte Einhaltung des 1,5°C-Zieles gefordert.

 

 

 

 

 

Dazu folgende Tabelle der möglichen Einsparpotentiale in den verschiedenen Bereichen:

Private Haushalte – Wärme 80% der Wohngebäude mit 75% Reduktion
Private Haushalte – Licht und Kraft 50% Endenergieeinsparung unter Berücksichtigung von Suffizienzeffekten
Wirtschaft – Raumwärme 80% der Gebäude mit 80% Reduktion
Wirtschaft – Prozesswärme 70% Einsparung Prozesswärme
Wirtschaft – Licht und Kraft 65% Einsparung Licht + Kraft
100% Ersatz Erdöl durch Wärmesysteme mit erneuerbaren Energien/Umweltwärme
100% Ersatz Erdgas durch Wärmesysteme mit erneuerbaren Energien/Umweltwärme
Wärmebereitstellung insgesamt z.B. synthetisches Erdas (20% am Wärmemix)
Transformation Fernwärme zur Klimaneutralität abgeschlossen (30% am Wärmemix)
Ausbau Solarthermie (Anteil ca. 20% am Wärmemix – teilweise bei Fernwärme enthalten)
Strombereitstellung Ausbau Photovoltaik bis Stromerzeugung 1.050 GWh/a
Mobilität E-Mobilität MIV 100%
Ausbau Wasserstoff Linienbusse und Lastverkehr
Verringerung und Verlagerung MIV
=> Endenergiereduktion im Verkehrsbereich 75%

 

Was plant man vonseiten der städtischen Entscheider, um CO2 zu reduzieren?

 

 

Die Stadt sieht ihre Einflussmöglichkeiten so:

• Direkter Einflussbereich:
Dies bezeichnet die Möglichkeiten des Konzerns Stadt Essen, direkt und unmittelbar Einfluss zu nehmen, dass Maßnahmen (v.a. von Dritten) umgesetzt werden. Zum direkten Einflussbereich zählen wir z.B. verbindliche energetische Standards, Festsetzungen in Bebauungsplänen, spezifische Förderprogramme oder die Sanierung der eigenen Liegenschaften.

• Indirekter Einflussbereich:
Damit werden Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme bezeichnet, die eine mittelbare Wirkung entfalten, indem sie Maßnahmen von Marktakteuren (Unternehmen, Bürger, Zivilgesellschaft) initiieren oder unterstützen. Sie bergen eine begründete Wahrscheinlichkeit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, sind jedoch von der Umsetzung Dritter (Unternehmen, Bürger, Zivilgesellschaft) abhängig.

Fazit:

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 26.8.2020 erfüllt nicht die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens. Das CO2-Budget wird überschritten
• Eine Umsetzung der angenommenen Potenziale bis 2040 erfüllt die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens für das 1,75° Ziel bzw. „deutlich unter 2°C“.
• Das Szenario 1 „2030“ erfüllt die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens sowohl für das 1,75°-Ziel als auch das 1,5°-Ziel.
Der klimapolitische Zielkorridor für die Stadt Essen liegt demnach unter Berücksichtigung der Paris-konformen Temperaturzielbandbreite von 1,5° bis 1,75° zwischen der Klimaneutralität 2030 und 2040.

Ausführlich kann man das alles nachlesen in der nachfolgend verlinkten PDF-Datei (Quelle). Dort findet man auch Infos zum laufenden Prozess, beispielsweise zu den durchgeführten Online-Bürgerbeteiligungen, die vom 4.- 12. Mai 2021 stattgefunden haben (S. 47) und welches die nächsten geplanten Schritte sein werden.

Quelle: Anlage_1-_Praesentation_Zielszenarien_Klimaneutralitaet

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Ratsinformationssystem Stadt Essen)