Wir haben dazu folgende Stellungnahme verfasst:
Grundsätzlich ist der Antrag, sich mit der Gesamtfläche des ehemaligen Güterbahnhofs planerisch auseinander zu setzen, richtig. Falsch ist es hingegen, die Fläche des B-Planverfahrens Rüttenscheider Str./ Wittekindstraße (Baugrundstück Hopf-Gruppe) auszuklammern, was die Formulierung „Finale Ordnung ‚im Umfeld‘ des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid“ vermuten lässt. Die funktionalen Bezüge zwischen beiden Flächen sind einfach zu eng. Richtig ist, dass der Antrag zu einigen Punkten, die von Bürgerinnen und Bürgern aus Rüttenscheid seit langem gefordert werden, Prüfaufträge erteilt. Unsere Anregungen (s. https://bit.ly/3bm965u), von denen etliche das im Antrag so genannte Umfeld berühren, liegen der Planungsverwaltung und allen Fraktionen vor.
Wir fordern – und wissen uns mit vielen Bürgerinnen und Bürgern Rüttenscheids einig, ein neutral moderiertes Beteiligungsverfahren, das entschieden über die gesetzlichen Mindeststandards nach dem Baugesetzbuch hinausgeht. Wir sind zur methodischen Beratung gerne bereit.
Am Ende entscheiden die BürgerInnen – demnächst am 15.5.2022 bei der Landtagswahl
Klaus Wermker für die Vorbereitungsgruppe des Bürgerforums Rüttenscheid
Essen, 29.10.2021