Gemeinwohl: Konsequenzen für die Planung?

In Zeiten rasanten Wandels und komplexer Zusammenhänge wird der Ruf nach der Gemeinwohl-Verpflichtung laut. Dabei hat der Begriff in vielen Disziplinen Konjunktur. Stadt- und Raumplaner streben bei ihrer Arbeit idealerweise den nachhaltigen Ausgleich unterschiedlicher Raumansprüche an und damit das Wohl der Allgemeinheit. Das Grundgesetz schützt das Eigentum, verweist aber ebenfalls auf die damit einhergehende Verantwortungspflicht. Ob es um Daseinsvorsorge und zukunftsfähige Mobilität, um bezahlbares Wohnen und sozialen Ausgleich oder um wirtschaftlichen Strukturwandel, nachhaltige Freiraumentwicklung oder gesellschaftliche Teilhabe geht: die Gemeinwohlorientierung ist in der Planung zu einer Richtschnur geworden und Bestandteil vieler raumbezogener Förderinstrumente und Modellprojekte.

Link zur Website des BBSR, aus der dieser Textabschnitt zitiert ist

Innerstädtisches Bauen, Mobilität, Architektur, Wohnen –

Transformationsberatung Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der ökologischen Transformation Transformationsberatung: NRW bezuschusst bis zu 40 Prozent der Kosten für Beratungsdienstleistungen Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Region Europas zu machen. Mit … Weiterlesen …

Pressemitteilung vom Januar

Folgenden Text hat die Vorbereitungsgruppe des Bürgerforums Rüttenscheid im Januar 2019 als Pressemitteilung formuliert: „Bürgerforum Rüttenscheid“ fordert ergebnisoffenen Planungsworkshop Neu formiertes Bürgerforum Rüttenscheid setzt sich für Transparenz und Bürgerbeteiligung ein Engagement gegen Politikverdrossenheit Bauvorhaben „Rüttenscheider … Weiterlesen …