In Zeiten rasanten Wandels und komplexer Zusammenhänge wird der Ruf nach der Gemeinwohl-Verpflichtung laut. Dabei hat der Begriff in vielen Disziplinen Konjunktur. Stadt- und Raumplaner streben bei ihrer Arbeit idealerweise den nachhaltigen Ausgleich unterschiedlicher Raumansprüche an und damit das Wohl der Allgemeinheit. Das Grundgesetz schützt das Eigentum, verweist aber ebenfalls auf die damit einhergehende Verantwortungspflicht. Ob es um Daseinsvorsorge und zukunftsfähige Mobilität, um bezahlbares Wohnen und sozialen Ausgleich oder um wirtschaftlichen Strukturwandel, nachhaltige Freiraumentwicklung oder gesellschaftliche Teilhabe geht: die Gemeinwohlorientierung ist in der Planung zu einer Richtschnur geworden und Bestandteil vieler raumbezogener Förderinstrumente und Modellprojekte.
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